CDNI: Entladebescheinigungskopie, GTL-Entsorgungsgebühr und Online-Information

  • Von Christian Grohmann
  • 12.07.2017
  • Recht
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CDNI: Entladebescheinigungskopie, GTL-Entsorgungsgebühr und Online-Information

Ab dem kommenden Jahr müssen Ladungsempfänger und Annahmestellen für Waschwasser sechs Monate lang eine Kopie der Entladebescheinigung aufbewahren. Das meldete das CDNI-Sekretariat am 12. Juli. In ihrer Sommersitzung am 22. Juni habe die Konferenz der Vertragsparteien ebenso beschlossen, dass Gas-to-Liquid-Kraftstoff (GTL) dem Gasöl gleichzustellen und die Entsorgungsgebühr zu entrichten ist. Zudem werde das elektronische Informationsangebot erweitert und die Zuständigkeit auf gasförmige Rückstände ausgedehnt.

Die Aufbewahrungspflicht für die Kopie der Entladebescheinigung betrifft Artikel 7.01 der Anwendungsbestimmung und soll die Überwachung der Handhabung von Ladungsrückständen gemäß Teil B des Übereinkommens vereinfachen. Für die Schiffsführung ergeben sich keine Änderungen: Sie ist bereits verpflichtet, die Entladebescheinigung sechs Monate an Bord aufzubewahren.

Informationsfluss vereinfachen

Wenn zum 1. Januar 2018 die Ende 2016 beschlossenen, neuen Entladungsstandards in Kraft treten, wird auf der CDNI-Website ein Elektronisches Recherche- und Informationstool mit Namen WaSTo (Waste Standards Tool) geben. Es soll alle Vorschriften beinhalten, die Suche nach einzelnen Stoffen ermöglichen und Änderungen hervorheben, deren Gründe erläutern, auf Risiken von Ladungsrückständen für Gesundheit und Umwelt hindeuten. Zudem wird es einen Login-Bereich geben, um eine persönliche Stoffliste mit den zugehörigen Entladungsstandards zu erstellen.

Das CDNI-Sekretariat will die Ohren für Verbesserungsvorschläge von Seiten der WaSTo-Nutzer offen halten. Auch gibt es auf der CDNI-Website neue Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Die letzte Sitzung der Vertragsparteien fand im Dezember 2016 statt; die kommende ist für den 15. Dezember einberufen. Einen Tag zuvor findet eine Anhörung der Verbände statt. Die Waschpflicht wurde bereits zum Juli 2017 leicht gelockert.

Das Thema gasförmige Rückstände wird in einem separaten Artikel behandelt.

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