Seit dem 19. November werden auf der Mosel keine Schifffahrtsabgaben mehr fällig. Die Anrainerstaaten hatten bereits Ende 2023 beschlossen, die Abgaben auf der internationalen Mosel abzuschaffen. Bis auf den Nord-Ostsee-Kanal sind nun alle Bundeswasserstraßen gebührenfrei befahrbar. Dem Ereignis, auf das auch Landes- und Wirtschaftsvertreter an Mosel und Saar hingearbeitet hatten, ging ein mehrjähriger Prozess voraus.
Ursprünglich hätten die Änderungen bereits am 1. Juli 2025 inkrafttreten sollen. Doch die zerbrochene Ampel-Koalition konnte ihren Gesetzentwurf nicht mehr in den Bundestag einbringen. Ein wortgleiches Dokument brachten die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD dann am 21. Mai in den Bundestag ein. Nach Beratung im Verkehrsausschuss wurde es am 26. Juni final beschlossen. Bereits am 13. Juni gab der Bundesrat grünes Licht.
Vertragliche Grundlage ist ein Dokument mit dem langen Namen „Viertes Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel“. Es trat mit dem formellen Austausch der Ratifikationsurkunden zwischen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder, der luxemburgischen Verkehrsministerin Yuriko Backes und dem französischen Botschafter François Delattre in Berlin am 19. November in Kraft.
Wettbewerbsnachteile beseitigen und Klimaschutz stärken
„Ich bin der festen Überzeugung, dass die Wasserstraße auch in Zukunft enormes Potential hat, dass es durch Attraktivitätssteigerungen wie diese zu heben gilt“, wird Schnieder zitiert. Für die übrigen Bundeswasserstraßen wurden die Schifffahrtsabgaben bereits 2019 von der Regierung Merkel abgeschafft.
Jährlich allen nun rund sechs Millionen Euro Abgaben für die Moselschifffahrt weg, ebenso der mit der Erhebung verbundene bürokratische Aufwand. Die für die Abgabenerhebung zuständige Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) wird aufgelöst. Man erhoffe sich dadurch neue Perspektiven für Wachstum und Investitionen in die Region und für die Attraktivität des umwelt- und klimaschonenden Güterverkehrsträgers. „Die heutige Ratifizierung wird vielfältige positive Auswirkungen haben für die Umwelt, die Wettbewerbsfähigkeit, den Tourismus und die Verwaltung“, so Delattre.
Internationale Kooperation
Grundlage für die Kooperation zwischen Luxemburg, Frankreich und Deutschland in Sachen Schifffahrt ist der Moselvertrag von 1956. Er legte fest, den Fluss von Koblenz bis Thionville mit Staustufen zu regulieren und die Baukosten über Befahrensabgaben zu refinanzieren.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit wollen die drei Länder in der Moselkommission fortsetzen. Ziel dieser seit 1962 bestehenden zwischenstaatlichen Einrichtung mit Sitz in Trier ist es, sich in Schifffahrtsfragen abzustimmen und die Interessen der Moselschifffahrt zu fördern.
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