CDNI: Gebühr unverändert, Entladungsstandards vereinfacht, Entgasen eingeschränkt

CDNI: Gebühr unverändert, Entladungsstandards vereinfacht, Entgasen eingeschränkt

Die Höhe der Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle wird auch 2017 unverändert 7,50 Euro pro 1.000 Liter Gasöl betragen. Das meldete die Konferenz der CDNI-Vertragsparteien am 13. Januar von ihrer Herbstsitzung am 15. Dezember. Auf ihrem Treffen in Straßburg genehmigten die Abgeordneten auch überarbeitete Entladungsstandards sowie die Änderung des Artikels 5.03 der Anwendungsbestimmung.

Eine Erhöhung der seit 2011 unveränderten Entsorgungsgebühren war noch nicht nötig, befand die Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS), deren Vorschlag die Konferenz folgte. Allerdings wird erwartet, dass ab diesem Jahr aufgrund der Kostenentwicklung die bisherigen Mehreinnahmen angetastet werden müssen. Der IAKS-Bericht zur Bewertung des Finanzsystems soll noch veröffentlicht werden.

„Erhebliche“ Vereinfachung

Unter dem Vorsitz von Winfried Kliche wurden vereinfachte Entladungsstandards angenommen.  „Für fast jeden Stoff wird nur noch ein Entladungsstandard möglich sein“, heißt es. Auch die Bestimmungen zur Anwendung der Tabelle wurden entsprechend den Rückmeldungen aus der Praxis benutzerfreundlicher gestaltet. Die Konferenz will in einem elektronischen Merkblatt die Änderungen kenntlich machen und begründen. Betroffen sind auch Abgabe, Annahme und Einleitung von Waschwasser, Niederschlagswasser und Ballastwasser mit Ladungsrückständen.

Die Änderungen sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Zum gleichen Datum fällt das Laden und Löschen von Seeschiffen aus dem CDNI-Anwendungsbereich heraus. Zumindest, wenn es in Binnenhäfen geschieht, die der Europäischen Richtlinie 2000/59/EG unterliegen.

Das Stinken stoppen

Hinsichtlich gasförmiger Ladungsrückstände geht der Trend zu einer weiteren Verschärfung: Schrittweise soll das Entgasen von gefährlichen und geruchsbelästigenden Stoffen vermieden und gezielte Entsorgung ermöglicht werden. Wenn der Entwurf am 22. Juni genehmigt wird, soll er in den Teil B des CDNI-Übereinkommens eingegliedert werden.

Er berücksichtigt Verursacherprinzip, ADN und VOC-Richtlinie der EU (94/63/EG). In einem CDNI-Anhang VI sollen Entgasungsstandards in drei Gruppen gebündelt werden. Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es noch nicht. Die Abstimmungen zwischen Wirtschaftsvertretern und Vertragsparteien haben vier Jahre gedauert.

Abfälle aus dem Ladungsbereich

Auch die im Herbst 2015 gestartete Online-Befragung zur Umsetzung von Teil B des CDNI ist inzwischen ausgewertet und veröffentlicht. Die Teilnahmequote seitens der Schifffahrtstreibenden und Annahmestellen war erfreulich hoch, hieß es. Im zweiten Halbjahr 2017 soll ein Workshop mit zuständigen Behörden veranstaltet werden, um Maßnahmen in die Wege zu leiten. Am 14. Dezember soll eine Anhörung der anerkannten Verbände stattfinden.

Eine konsolidierte Fassung des Übereinkommens sowie eine aktualisierte Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten (FAQ) gibt es ab Anfang 2017 auf der CDNI-Website. Die überarbeiteten Entladebescheinigungen, die ab 1. Juli 2017 gültig sind, sollen folgen.

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