Am 7. April hat das CDNI-Sekretariat die neuen Entladungsstandards mit Stofflisten und Erläuterungen zum Download bereit gestellt. Diese Regularien des Abfallübereinkommens CDNI treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Die neuen Entladebescheinigungen sollten jedoch schon ab dem 1. Juli 2017 genutzt werden, empfiehlt Erwin Spitzer vom Bilgenentwässerungsverband (BEV), der das CDNI in Deutschland koordiniert.
Seit 2014 müssen alle Laderäume und -tanks gewaschen werden, sofern nicht das gleiche Ladegut wieder transportiert werden soll. In den neuen Formularen lässt sich neben Einheitstransporten aber auch ankreuzen, dass kompatible Ladegüter befördert werden. Oder dass die Entscheidung über die Folgeladung zu späterem Zeitpunkt erfolgt.
„Diese Neuregelung befreit einen Großteil der Betroffenen von der Waschverpflichtung“, erklärte Spitzer gegenüber Bonapart. „Deshalb sollten die neuen Formulare ab Inkrafttreten unbedingt genutzt werden.“ Die Formulare können über den Binnenschifffahrtsverlag bestellt oder auf der CDNI-Website im PDF-Format heruntergeladen werden. Die alten Formulare sind zwar noch bis Juni 2018 gültig, wegen der fehlenden Optionen aber unvorteilhaft.
Elektronische Stoffliste in Entwicklung
Zudem werde derzeit ein elektronisches Instrument zur Nutzung der Entladungsstandards entwickelt. Es soll noch im Laufe des Jahres 2017 online geschaltet werden. Dabei geht es laut Spitzer um die aktualisierte Stoffliste, die – vermutlich über die CDNI-Website – ab 2018 einen komfortableren Zugriff erlauben soll. Bis dahin könne behelfsmäßig weiterhin das Güterverzeichnis des Bundes genutzt werden.
Die CDNI-Vertragsparteien hatten sich Mitte Dezember 2016 auf vereinfachte Entladungsstandards sowie eine Enschränkung des Entgasens geeinigt. Dazu wurden auch Eingaben aus der Praxis berücksichtigt.
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