CDNI-Abrechnung ab August komplett digital

Eine Hand hält ein Smartphone hoch. Darauf ist das Logo der CDNI-ECO-Karte zu sehen.
Bild: CDNI

Seit zwölf Jahren zahlen Schifffahrtstreibende die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle elektronisch. Nun wird die ECO-Karte zum 1. August durch eine App abgelöst, wie das Sekretariat des CDNI am 17. Mai meldete. Das vollständig digitale System mit dem Namen SPE-CDNI 3.0 soll einige Vorteile bieten.

Sowohl die Schiffsführung als auch die Bunkerstation sollen Angaben wie den Schiffsnamen, die Kraftstoffmenge und die daraus resultierende Entsorgungsgebühr auf ihren Smartphones oder anderen Endgeräten bereits aus der Ferne einsehen und bestätigen können. Sämtliche Belege können auf dem Smartphone eingesehen werden. Auch das Hinzufügen oder Entfernen berechtigter Unternehmen und Personen im ECO-Konto soll über die App möglich sein. Sie soll zudem weniger fehleranfällig sein und die Fehlerbehebung erleichtern. Dadurch sollen Unternehmen präzisere Statistiken über ihr Schiff erhalten.

Ausnahmesituationen berücksichtigt

Ein Offline-Modus in der App ermöglicht das Zwischenspeichern von Transaktionen. Ist die Internetverbindung wieder vorhanden, wird sie an das zentrale System übertragen. Verfügt die Bunkerstation nur über Tablet oder Computer, kann der Bezahlvorgang auch mit einem ausgedruckten Barcode ausgelöst werden. Laut CDNI-Sekretariat lässt sich SPE-CDNI 3.0 für eine möglichst langfristige Nutzung sowohl erweitern als auch verbessern.

Weitere Informationen und Kontaktdaten will das in Straßburg bei der ZKR ansässige CDNI-Sekretariat am 1. Juni auf seiner-Website veröffentlichen. Zusätzliche Fortbildungen sollen den reibungslosen Umstieg erleichtern. Ob die 2018 ergänzten Funktionen der ECO-Karte Bestandteil der App sein werden, ist noch nicht bekannt.

Hintergrund

Bei der Gestaltung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) entschloss sich die Konferenz der Vertragsparteien, die Entsorgung bereits obligatorisch mit der Kraftstoffübernahme zu finanzieren. Die nationalen Entsorgungsdienstleister stellen bei der Übernahme keine Abrechnung aus. Damit besteht kein Anreiz, öl- und fetthaltige Abfälle unsachgemäß in die Umwelt zu entsorgen.

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