AIS-Pflicht: Bei Defekt zur Untätigkeit verdammt?

AIS-Pflicht: Bei Defekt zur Untätigkeit verdammt?

Ohne das Automatic Identification System (AIS) geht auf dem Rhein künftig nichts mehr – die Ausrüstungspflicht ab Dezember ist beschlossene Sache. Doch was tun, wenn der Transponder ausfällt? Folgerichtig will die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) diesen Fall nun geregelt wissen. Branchenkenner sehen zusätzliche Kosten auf die Schifffahrt zurollen.

Die ZKR-Arbeitsgruppe Polizeiverordnung hat Anfang Februar einen Vorschlag erarbeitet, den sie am 24. Februar mit Bitte um Stellungnahme an die Verbände weitergereicht hat. Demnach sollen Schiffsführer bei AIS-Ausfall unverzüglich die Revierzentrale benachrichtigen, sich regelmäßig über Funk melden und den nächsten Hafen anlaufen. Dort soll das Gerät repariert werden.

„Wirtschaftlich unzumutbar“

Keine gute Idee, findet Andrea Beckschäfer: „Ich halte eine solche Verfahrensweise nicht nur für praxisfremd und in vielen Fällen nicht durchführbar, sondern auch für wirtschaftlich unzumutbar.“ Da defekte AIS-Geräte meist eingeschickt werden müssten, sei die einzige Alternative eine flächendeckende Bereithaltung von Leihgeräten, so die Geschäftsführerin des BDS-Binnenschiffahrt.

Utz Uwe Borchert denkt hinsichtlich Wartezeiten in die selbe Richtung. Wer etwa in Nürnberg morgens feststelle, dass sein AIS-Transponder nicht hochfährt, müsse bei Expresslieferung via Paketdienst etwa anderthalb Tage auf Ersatz warten, schätzt der Geschäftsführer der Firma Engel & Meier. Ihm seien Donauschiffe bekannt, die bereits ein zweites Gerät auf freiwilliger Basis mitführten, um Liegezeiten zu vermeiden.

Eine Frage der Schnittstelle

Zwar halten die meisten Schiffselektronik-Dienstleister Ersatzgeräte vor, doch seien Anfälligkeit und Serviceaufwand bei den AIS-Transpondern deutlich höher als etwa bei Funkgeräten. „Statt drei bis vier AIS-Ersatzgeräte müsste ich mit der Pflichtausrüstung schätzungsweise zwölf Stück auf Lager halten, um Alle zuverlässig bedienen zu können“, so Borchert. Das müsse sich erst einmal rechnen. Der Dienstleister AIS rental scheint davon überzeugt: Seit Ende 2013 vermietet das Joint-Venture-Unternehmen mobile AIS-Reservekoffer.

Ob nun Behörden, Versicherungen oder Serviceunternehmen für die Bereitstellung von Leihgeräten sorgen: Auch die Schnittstellen von AIS-Ersatzgerät oder -Reservekoffer zur elektronischen Kartendarstellung sind nicht immer identisch. So gilt es auch zu klären, ob die Verbindung von AIS-Provisorium und ECDIS-Anzeige ebenso verpflichtend herzustellen ist.

Beispiel Österreich

Auf der Donau ab Passau stromabwärts hat man bereits sechs Jahre Erfahrung mit der AIS-Nutzungspflicht: In Österreich gilt eine Regelung ähnlich dem ZKR-Vorschlag, wie aus einer Stellungnahme von Bernhard Bieringer aus der Obersten Schifffahrtsbehörde des Verkehrsministeriums hervorgeht. Konkret ist von dem „nächstgelegenen sicheren Liegeplatz, an dem eine zumutbare Reparaturmöglichkeit erreichbar ist“, die Rede.

Kostenlose Leihgeräte halte die für Telematik zuständige Behörde via donau seit Einführung der AIS-Ausrüstungspflicht zum Jahresanfang 2012 nicht mehr bereit. „Dieser Service wurde gegen Ende nur mehr vereinzelt in Anspruch genommen“, berichtet Bieringer. Private AIS-Verleihdienste hätten sich in Österreich bisher nicht etabliert.

Anders als Borchert schätzt Bieringer den Betrieb der Transponder als weitgehend unproblematisch ein: „Sowohl die Zahl der Defekte als auch die Zahl der Beschwerden hat nach der anfänglichen Gewöhnungsphase deutlich abgenommen und sich mittlerweile auf einem niedrigen Niveau eingependelt.“ In der Praxis ließen sich viele vermeintliche Defekte durch Neustart oder Kontrolle der Anschlüsse rasch beheben.

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