Länger als 110 Meter? ADN-Güter geladen? Seeschiff? Kabinenschiff? LNG-Antriebssystem? Sondertransport nach § 1.21? Wer nur eines diese Kriterien erfüllt, unterliegt auf dem Rhein ab dem 1. Dezember 2021 der elektronischen Meldepflicht. Das teilte die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) am 27. Oktober mit. Die neue Regelung gilt für alle Fahrzeuge und Sondertransporte, die unter §...