Ursprünglich hatte die evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) über die komplette Streichung ihres Zuschusses in Höhe von 67.000 Euro pro Jahr nachgedacht. Nun hat die Kirchenleitung der Landessynode vorgeschlagen, den Zuschuss für Binnenschifferdienst und Seemannsmission in Duisburg auf 40.000 Euro zu senken.
„Durch die Kürzung im Bereich des Binnenschifferdienstes und der Seemannsmission kommt es zu einer Reduktion des Angebotes, wobei die Arbeit der Seemannsmission auch durch die Drittmittel, die dann noch akkquiriert werden können, wohl erhalten bleiben kann“, sagte Präses Manfred Rekowski zu Beginn der Synode am 11. Januar in Bad Neuenahr. Zwischen Seemannsmission und Binnenschifferdienst unterschied Rekowski nicht – beides läuft Informationen zufolge unter einem Haushaltsposten.
Die komplette Rede als Youtube-Video (Binnenschifferdienst bei Zeitindex 22:10 min)
Wenn allerdings die Plenarsitzung am 14. Januar den verbleibenden Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr akzeptiert, sieht Schiffergemeinde-Pfarrer Frank Wessel durchaus eine Chance für einen neuen, kleineren Standort. Dennoch muss die offene Jugendarbeit in ihrer bisherigen Form wahrscheinlich eingestellt werden. Das Kirchenboot „Johann Hinrich Wichern“ bleibt dagegen erhalten. Über Details wollen Schiffergemeinde und der Kirchenkreis Duisburg in der kommenden Woche informieren.
Überzeugungsarbeit aus vielen Richtungen
Was letztendlich den Ausschlag gegeben hat, Binnenschifferdienst und Seemannsmission weiter zu unterstützen, ist nicht im Detail bekannt. Sowohl die Duisburger Synode als auch die betroffenen Binnenschiffer hatten an die evangelische Landeskirche appelliert. „Es könnte durchaus die Summe der Eingaben gewesen sein“, vermutet Wessel. Allein die Online-Petition zur Rettung der Schiffergemeinde unter neuem Standort zählte 684 Unterstützer.
Reaktionen
Bereits in der Vorbereitung der Synode sprach sich etwa der Ausschuss für öffentliche Verantwortung gegen die komplette Streichung aus. „Der geringe Umfang der möglichen Einsparung korrespondiert nicht mit der Tragweite der Aufgabe dieses Arbeitsfeldes“, heißt es in der am 10. Dezember verfassten Rückmeldung der Ausschüsse an die Kirchenleitung.
Und auch diese legte in ihrer Drucksache zur Vorlage an die Landessynode vom 17. Dezember dar: „Für Binnenschiffer und Seeleute gibt es bundesweit nur wenige kirchliche Anlaufstellen. Der Duisburger Hafen ist die einzige Anlaufstelle innerhalb der EkiR. Die geringer ausfallende Kürzung soll es dem Kirchenkreis Duisburg ermöglichen, weiterhin Drittmittel für die Deutsche Seemannsmission in Höhe von 30.000 Euro zu erhalten.“
Die Haushaltskonsolidierung ist Thema der 4. Plenarsitzung auf der Synode. Sie startet am 14. Januar um 15 Uhr und soll bis 22 Uhr laufen. Es gibt eine Live-Videoübertragung.
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