Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat die vor zwei Jahren eingeführte „Krisen-Härtefallklausel“um ein weiteres Jahr verlängert. Ältere Radargeräte sind davon aber ausgenommen.
Um die Härtefallklausen anwenden zu können, muss der Schiffseigner einen Antrag stellen. Darin muss nachgewiesen werden, dass notwendige Investitionen unangemessen teuer und unzumutbar sind. Dabei muss jede technische Anforderung einzeln aufgeführt und die Kosten dafür nachgewisesn werden. Investitionen, die mehr als 2.500 Euro betragen, müssen gemäß der Klausel dann vorerst nicht durchgeführt werden.
Ältere Radargeräte, die in der Vergangenheit wegen angeblich zu hoher Strahlenbelastung zum Ende dieses Jahres nicht mehr genutzt werden dürfen, sind von der Härtefallklausel aber ausgenommen. „Obwohl in der Zwischenzeit deutlich geworden ist, dass die angeblich zu hohen Strahlenmesswerte falsch sind“, sagte Jan Kruisinga, Mitglied der Nautisch Technischen Kommission der ZKR unserem Medienpartner Weekblad Schuttevaer. Die Geräte würden in der Regel noch ausgezeichnet funktionieren. Viele Binnenschiffer verstehen nicht, warum diese nun ausgemustert werden müssen.
Ein Kompromiss wurde bei den so genannten „Doppelplatten“ erreicht: Die ZKR hat diese aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht zulassen wollen. Jetzt ist das Doppeln der Bodenplatten im Vorschiff, den Kimmen und unter der Maschinenkammer erlaubt, solange die ursprüngliche Plattenstärke noch den vorgeschriebenen Werten entspricht.
Letzte Meldungen
- CDNI: Überarbeitete Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt gilt ab 1. Juli 30. Mai 2024
- Kraftstoff-Workshop am 5. März: HVO als klimaschonende Übergangslösung 25. Februar 2024
- Hafen Antwerpen-Brügge verzeichnet Umschlagrückgang von 5,5 Prozent 12. Januar 2024
- BG Verkehr veranstaltet Branchenkonferenz Binnenschifffahrt 17. Dezember 2023
- Schroeter wird neuer Deutschland-Repräsentant des Hafens Antwerpen-Brügge 22. Oktober 2023