härtefall

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat die vor zwei Jahren eingeführte "Krisen-Härtefallklausel"um ein weiteres Jahr verlängert. Ältere Radargeräte sind davon aber ausgenommen. Um die Härtefallklausen anwenden zu können, muss der Schiffseigner einen Antrag stellen. Darin muss nachgewiesen werden, dass notwendige Investitionen unangemessen teuer und unzumutbar sind. Dabei muss...

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11/2026 vom 12.03.2026

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