Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat den Einsatz eines ZKR-I-Motors mit einem SCR-Abgasnachbehandlungssystem an Bord des Motorgüterschiffes „Goblin“ dauerhaft genehmigt. Mit dieser Meldung vom 5. August wolle die Organisation ihre Absichten verdeutlichen und Missverständnisse vermeiden.
Als das Schiff mit seinem Hybrid-Antrieb im Juli 2013 in Fahrt ging, waren ZKR-II-Motoren bereits vorgeschrieben. Dennoch erteilte die ZKR 2014 eine befristete Genehmigung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Als Bedingung musste das Antriebssystem mit einem SCR-Katalysator ausgestattet werden. Jährliche Messungen sollten belegen, dass die Vorgaben der Emissionsstufe ZKR II erfüllt. Diese wurden laut ZKR problemlos erfüllt.
Eine neue Genehmigung (Empfehlung Nr. 6/2019) wurde gemäß § 2.20 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) erteilt. Unter der Bedingung, dass das Nachbehandlungssystem ständig eingeschaltet ist und bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt, darf das Fahrzeug auch ohne jährliche Messungen weiter in Betrieb bleiben. „Goblin“ verfügte bis Mai 2019 über ein Green Award Zertifikat der Stufe Gold.
Letzte Meldungen
- Duisport-Gruppe ernennt Holstein zum Konzernbeauftragten Binnenschifffahrt 13. März 2023
- MCN Cup 2023: Nachhaltige Lösungen für die maritime Branche gesucht 8. März 2023
- Pohl folgt auf Barth: Ausbildungsinitiative Binnenschifffahrt unter neuer Leitung 12. Februar 2023
- Birlin verlässt HGK-Vorstand und RheinCargo-Geschäftsführung 30. Januar 2023
- ZKR ändert RheinSchPV: Geschwindigkeit, Automatisierung, Übernachtungshäfen 22. Dezember 2022