Pünktlich zum Ferienstart in Nordrhein-Westfalen hat die Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) am 22. Juni die Kleinfahrzeugtabelle aktualisiert. Auf 35 Seiten klärt die Tabelle über die rechtliche Einordnung, Kennzeichnungspflichten sowie Nutzungsbedingungen und -verbote auf Binnenschifffahrtsstraßen auf.
Das Spektrum reicht vom klassischen Ruderboot über Grill-Inseln, schwimmende Wohnwagen, SUP-, Fly- und Foilboards bis hin zu Unterwasser- und Amphibienfahrzeugen. Als Grund für die Aktualisierung gibt die Verwaltung die große Anzahl neuartiger Wasserfahrzeuge an. Mit Elektromotoren ausgestattet, erreichen die Fahrzeuge teilweise Geschwindigkeiten, die sie zur Gefahr für die Nutzenden selbst und andere machen.
Weitere Regeln und Tipps
Gegenseitige Rücksichtnahme, auch auf Tier- und Pflanzenwelt sowie die Belange der Berufsschifffahrt sollten deshalb auf dem Wasser ebenso selbstverständlich sein wie Alkoholverzicht. Einen Überblick zu Regeln und Tipps für Wassersportler bietet die Broschüre Sicherheit auf dem Wasser des Bundesverkehrsministeriums.
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