Neugestaltung der Schifffahrtsgebühren: Verkehrsministerium schreibt Gutachten aus

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Wie am 7. Oktober in Duisburg angekündigt, hat das Bundesverkehrsministerium ein Gutachten über die Neugestaltung der Schifffahrtsgebühren europaweit ausgeschrieben. Seit dem 18. Dezember ist die europaweite Ausschreibung auf der Vergabeplattform des Bundes online einzusehen. Bis zum 18. Januar 2016 können sich Unternehmen bewerben.

Zeitlich ist das Ministerium leicht in Verzug: Die Ausschreibung des „Forschungsprojektes zur Ermittlung der wettbewerbsneutralen Höhe der Schifffahrtsgebühren für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt“ sollte ursprünglich noch im Herbst stattfinden. Das beauftragte Unternehmen wird anschließend zwölf Monate für die Erstellung des Gutachtens Zeit haben.

Am Ende soll ein einfaches und homogenes Tarifsystem mit „wettbewerbsneutralen“ Schifffahrtsgebühren für die Berufsschifffahrt auf den Binnenwasserstraßen herauskommen. Dazu sollen Analysen der Ist-Situation und Prognosen bei Erhöhung der Schifffahrtsgebühren erstellt sowie die Auswirkungen geänderter Verkehrsströme auf die Güterschifffahrt ermittelt werden.

Beteiligung gefragt

Die Gutachter sollen sowohl von einer Kostendeckung ausgehen als auch das Kriterium der Nutzungsintensität heranziehen. Zu betrachten sind alle von der Berufsschifffahrt genutzten künstlichen Wasserstraßen sowie Schleusen und Hebewerke an den natürlichen Wasserstraßen im Kernnetz.

Auf einem parlamentarischen Abend in Berlin hatten Branchenvertreter und Politiker am 25. November über das Vorhaben diskutiert. Die Branche will sich an der Gestaltung des Gutachtens beteiligen. Die Freizeitschifffahrt wird in diesem Projekt nicht untersucht, soll nach bisherigen Plänen aber ebenfalls ab 2018 zur Kasse gebeten werden.

Zur Ausschreibung des Bundes

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