Neuordnung der Schifffahrtsabgaben: Was bringt das Bundesgebührengesetz?

Neuordnung der Schifffahrtsabgaben: Was bringt das Bundesgebührengesetz?

Wenn 2018 das neue Bundesgebührengesetz greift, könnte es für die Binnenschifffahrt teuer werden. Doch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat im August entschieden, die Gebührenerhebung auf den Binnenschifffahrtsstraßen separat und „wettbewerbsneutral“ zu regeln. Wie das zu schaffende Spezialgesetz aussehen könnte, ist völlig offen. Noch im Herbst will das Ministerium ein erstes Gutachten ausschreiben, das eine Grundlage schaffen soll.

„Wenn wir nichts unternehmen, wird die Binnenschifffahrt 2018 von einem unfreundlichen Bundesgebührengesetz getroffen“, erläuterte Thomas Knufmann am 7. Oktober im Haus Rhein zu   Duisburg. Der BMVI-Referatsleiter für Meerespolitik und Übergreifende Aufgaben machte deutlich: Dieses am 7. August 2013 beschlossene Gesetz sieht eine Nutzerfinanzierung nach dem Vollkostenprinzip vor. Das käme die gewerbliche Schifffahrt teuer, denn die aktuellen Gebühreneinnahmen auf Binnenwasserstraßen in Höhe von rund 55 Millionen Euro pro Jahr decken lediglich einen einstelligen Prozentbereich der für die Infrastruktur nötigen Ausgaben ab.

Zum Vergleich: Auf dem Nord-Ostsee-Kanal sind es etwa 20 bis 30 Prozent. Ein Wert, den die Binnenschifffahrt nicht erreichen muss – dafür soll das neue Spezialgesetz sorgen. „Wir wären mit Einnahmen in heutiger Höhe schon zufrieden“, so Knufmann. Schließlich ist die Binnenschifffahrt nicht alleiniger Nutzer der Wasserstraßen, weshalb die Gebühren wohl für die Nutzung von Anlagen wie Schleusen, Hebewerken – und möglicherweise auch Liegeplätzen erhoben werden soll. Zumindest soll das Geld nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden, sondern direkt in die Infrastruktur zurück fließen.

Schwierige Gestaltung

Doch wie lassen sich die unterschiedlich hohen Schifffahrtsabgaben in Nord- und Süddeutschland, auf der Mosel oder auf dem Nord-Ostsee-Kanal vereinheitlichen? Aufgrund der Mannheimer Akte soll der Rhein abgabenfrei bleiben – mit Ausnahme der Schleuse Iffezheim. Gleiches gilt für die Schleuse Geesthacht an der Elbe. Über Regelungen für Donau, Elbe und Oder muss noch diskutiert werden. Mit Anrainern, Anliegern und Nutzern. „Sowohl wir als auch der Gutachter können Eingaben aus der Schifffahrt und dem verladenden Gewerbe gut gebrauchen“, unterstrich Knufmann. Gespräche mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) sollen bereits laufen.

Der Gutachter müsse auch die Beanspruchung der Infrastruktur durch Leerfahrten oder durch die Personenschifffahrt feststellen und entsprechend in die Gebührenbemessung einkalkulieren. Zu prüfen gelte es ebenso, wie die elektronische Erfassung und Erhebung funktionieren soll. Vorstellbar sind diverse Möglichkeiten: Von der Vignette bis hin zu einem AIS-gestützten Erhebungsverfahren ähnlich dem Inkasso See. Auch das französische „veli“-System der VNF könne als Vorbild dienen.

Gutachten: Alles auf null?

Die 36 Zuhörer aus Deutschland, den Niederlanden und Tschechien fragten sich indes, wie die besagte Wettbewerbsneutralität zu definieren sei. Eine solche Definition müsse dem Gutachter bereits als Vorgabe mit auf den Weg gegeben werden. Schließlich fühlten sich schon die Häfen entlang der abgabenpflichtigen Wasserstraßen benachteiligt. Hinzu kommt der Wettbewerb mit Straße und Schiene, der in die Bemessung einfließen müsse.

Tschechische Vertreter pochten auf eine Abgabenfreiheit der Elbe. Ebenso kam die Frage auf, ob man nicht gleich im Sinne einer schlanken Verwaltung auf sämtliche Abgaben verzichten könne. Knufmann schloss diese Möglichkeit nicht aus: „Das Gutachten soll in jeder Hinsicht ergebnisoffen ausfallen.“ VBW-Geschäftsführer und Gastgeber Marcel Lohbeck brachte es so auf den Punkt: „Dieses Gutachten ist für uns nach heutigem Stand eine große Blackbox.“

Die Präsentation von Thomas Knufmann und Norbert Porsch vom 7. Oktober steht zum Download bereit.

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