Kölner Gericht korrigiert „Excelsior“-Urteil

  • Von Christian Grohmann
  • 30.11.2012
  • Recht
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Geändertes Urteil im Fall der „Excelsior“-Havarie: Das Schifffahrtsobergericht Köln hat am 27. November in letzter Instanz die Berufungsanträge der Staatsanwaltschaft und des ersten Schiffsführers zurückgewiesen. Allerdings muss der Mann nun eine Geldstrafe in Höhe von 3.900 anstelle von 3.200 Euro zahlen.

Am 16. November 2009 hatte das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort den ersten Schiffsführer wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung und fahrlässigem gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Die nachgewiesene Gewässerverunreinigung war jedoch nicht so stark wie angenommen, weshalb das Kölner Gericht die Strafe auf 130 Tagessätze ermäßigte. Gleichzeitig ging das Berufungsgericht von einem höheren Einkommen aus und erhöhte den Tagessatz von 20 auf 30 Euro.

Berufungen zurückgewiesen

Während die Staatsanwaltschaft in ihrer Berufung eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlichen Handelns forderte und weiteren Strafvorschriften prüfen wollte, plädierte der Schiffsführer auf Freispruch: Er habe die vom Amtsgericht Duisburg-Ruhrort als erforderlich angesehene Stabilitätsberechnung nicht durchgeführt, weil die Gewichtsangaben der Container ohnehin nicht der Realität entsprochen hätten.

Das Berufungsgericht vertrat dagegen die Ansicht, er habe die Stabilitätsberechnung so gut als möglich durchführen müssen. Dabei hätten selbst die fehlerhaften Daten gezeigt, dass eine vierte Containerlage das Schiff instabil machte. Zudem habe der Angeklagte entgegen den Schiffsvorgaben kurz vor der Havarie Ballastwasser aufgenommen, um das Schiff zu stabilisieren, hierdurch jedoch die Instabilität verstärkt. Einen Vorsatz sowie eine konkrete Gefährdung von Menschenleben sah das Gericht jedoch nicht.

Zweiten Schiffsführer trifft keine Verantwortung

Auch den Freispruch des zweiten Schiffsführers bestätigte das Kölner Gericht entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft. Ihn treffe keine Verantwortung, da er das Ruder etwa eine Stunde vor dem Unfall an den ersten Schiffsführer zurück gab. Dass bereits zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Gefährdung bestand, wie die Staatsanwaltschaft vermutete, habe die Beweisaufnahme nicht sicher bestätigen können.

Der „Excelsior“ waren am 25. März 2007 bei einem Wendemanöver in Höhe Köln-Zündorf 32 Container über Bord gegangen. Vier davon enthielten Gefahrgut. Bis zur Bergung musste der Rhein für fünf Tage gesperrt werden.

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