excelsior

Geändertes Urteil im Fall der „Excelsior“-Havarie: Das Schifffahrtsobergericht Köln hat am 27. November in letzter Instanz die Berufungsanträge der Staatsanwaltschaft und des ersten Schiffsführers zurückgewiesen. Allerdings muss der Mann nun eine Geldstrafe in Höhe von 3.900 anstelle von 3.200 Euro zahlen. Am 16. November 2009 hatte das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort den ersten Schiffsführer...

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17/2026 vom 30.04.2026

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