Wer Container auf dem Rhein befördert oder mit verflüssigtem Erdgas (LNG) als Kraftstoff fährt, muss sich ab dem 1. Dezember elektronisch melden. Wie aus dem Protokoll der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hervorgeht, zieht das Gremium in Erwägung, die elektronische Meldepflicht mittelfristig auch auf Tankschiffe mit gefährlicher Ladung sowie auf andere Schiffsgattungen auszuweiten.
Gute Erfahrungen mit dem Meldeverfahren, die Erwartung eines verringerten Verwaltungsaufwands sowie ein verbessertes Havariemanagement haben die ZKR zu diesem Schritt bewegt. Bisher gab es noch Ausnahmen für Schiffe mit weniger als 20 Containern an Bord, die kein Gefahrgut enthielten. Nun müssen auch Containernummern von Gefahrgutcontainern, Stauplanpositionen, Größe, Typ und Beladungszustand aller an Bord befindlichen Container gemeldet werden.
Laut Sachverständigen soll die Übermittlung dieser Informationen keine nennenswerten Mehrkosten verursachen. Die für die Meldung nötige BICS-Software steht zum kostenlosen Download zur Verfügung in Versionen ab Windows Vista aufwärts sowie für Linux Red Hat 6. Ein 22-seitiges Merkblatt für das elektronische Melden bietet die ZKR zum Download an.
Letzte Meldungen
- CDNI: Überarbeitete Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt gilt ab 1. Juli 30. Mai 2024
- Kraftstoff-Workshop am 5. März: HVO als klimaschonende Übergangslösung 25. Februar 2024
- Hafen Antwerpen-Brügge verzeichnet Umschlagrückgang von 5,5 Prozent 12. Januar 2024
- BG Verkehr veranstaltet Branchenkonferenz Binnenschifffahrt 17. Dezember 2023
- Schroeter wird neuer Deutschland-Repräsentant des Hafens Antwerpen-Brügge 22. Oktober 2023