Elektronische Meldepflicht auf dem Rhein ausgeweitet

Elektronische Meldepflicht auf dem Rhein ausgeweitet

Wer Container auf dem Rhein befördert oder mit verflüssigtem Erdgas (LNG) als Kraftstoff fährt, muss sich ab dem 1. Dezember elektronisch melden. Wie aus dem Protokoll der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hervorgeht, zieht das Gremium in Erwägung, die elektronische Meldepflicht mittelfristig auch auf Tankschiffe mit gefährlicher Ladung sowie auf andere Schiffsgattungen auszuweiten.

Gute Erfahrungen mit dem Meldeverfahren, die Erwartung eines verringerten Verwaltungsaufwands sowie ein verbessertes Havariemanagement haben die ZKR zu diesem Schritt bewegt. Bisher gab es noch Ausnahmen für Schiffe mit weniger als 20 Containern an Bord, die kein Gefahrgut enthielten. Nun müssen auch Containernummern von Gefahrgutcontainern, Stauplanpositionen, Größe, Typ und Beladungszustand aller an Bord befindlichen Container gemeldet werden.

Laut Sachverständigen soll die Übermittlung dieser Informationen keine nennenswerten Mehrkosten verursachen. Die für die Meldung nötige BICS-Software steht zum kostenlosen Download zur Verfügung in Versionen ab Windows Vista aufwärts sowie für Linux Red Hat 6. Ein 22-seitiges Merkblatt für das elektronische Melden bietet die ZKR zum Download an.

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