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Wer Container auf dem Rhein befördert oder mit verflüssigtem Erdgas (LNG) als Kraftstoff fährt, muss sich ab dem 1. Dezember elektronisch melden. Wie aus dem Protokoll der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hervorgeht, zieht das Gremium in Erwägung, die elektronische Meldepflicht mittelfristig auch auf Tankschiffe mit gefährlicher Ladung sowie auf andere Schiffsgattungen...

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17/2026 vom 30.04.2026

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