Bundesrat: Ausschüsse uneins über Mehrwertsteuer in der Personenschifffahrt

Bundesrat: Ausschüsse uneins über Mehrwertsteuer in der Personenschifffahrt

Am Freitag, den 25. November entscheidet der Bundesrat über seine Unterstützung für die Verlängerung der ermäßigten Mehrwertsteuerregelung in der Personenschifffahrt. Die Abgeordneten der 890. Plenarsitzung werden es nicht leicht haben, denn die beteiligten Ausschüsse sind unterschiedlicher Meinung.

In der letzten Sitzung des Bundesrats am 25. Oktober hatte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der ermäßigten Mehrwertsteuer-Regelung in der Personenschifffahrt eingereicht. Zur Beratung gab das Gremium den Entwurf an die betroffenen Ausschüsse weiter. Inzwischen liegen die Ergebnisse vor: Während der Verkehrsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, rät der Finanzausschuss davon ab.

Anhebung nicht gerechtfertigt

Der Gesetzesentwurf sieht eine Verlängerung der steuerlichen Privilegierung bis zum 31. Dezember 2013 vor. Der Grund: Die Mehrwertsteuerreform-Arbeitsgruppe wurde erst im vergangenen Jahr von der Bundesregierung eingesetzt. Ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Neuregelung der Mehrwertsteuersätze sei in 2011 nicht mehr zu erwarten. So erschien es den Rheinland-Pfälzern nicht gerechtfertigt, allein für die Personenschifffahrt den Steuersatz bereits jetzt anzuheben.

Erfolgreiche Gesprächsrunde

Wenige Tage vor der Vorlage des Gesetzesentwurfs hatten Vertreter der mittelständischen Personenschifffahrt und der von ihr abhängigen Werftbetriebe den Landesvater über mögliche Folgen eines Auslaufens der Sonderregelung aufgeklärt. „Mit Blick auf die touristische Bedeutung der Personenschifffahrt auf Rhein, Mosel, Saar und Lahn möchten wir erreichen, dass die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen verlängert werden“, bekräftigte Beck nach dem Gespräch mit Doris Bommas-Collée, Dirk Danielmeier, Nikolaus Kolb und Toni Miebach.

In der Zwischenzeit haben TUI und Viking angekündigt, die Mehrwertsteuererhöhung notfalls aus eigener Tasche bezahlen zu wollen. Damit wollen die Flusskreuzfahrt-Anbieter  eine Verunsicherung der Passagiere verhindern.

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