Die Europäische Kommission will ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Laut einer Pressemitteilung vom 19. Mai schaffe die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Transitverkehr unangemessene Verwaltungshürden. Binnen zwei Monaten müssen die deutschen Behörden auf das Aufforderungsschreiben der Kommission reagieren.
Anfang Februar war bereits bekannt geworden, dass die Kontrollen für den Transitverkehr vorübergehend ausgesetzt sind. Nun unterstreicht die Kommission: Es gebe bessere Maßnahmen, um den sozialen Schutz der Arbeitnehmer sowie einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten. Dennoch spricht sich die Kommission nicht gegen einen Mindestlohn in Deutschland aus.
Deutschland ist das 22. Land in der EU, das einen Mindestlohn eingeführt hat. Er beträgt 8,50 Euro pro Stunde. Stand Januar 2015 reichte das Spektrum in der EU von 1,06 Euro pro Stunde in Bulgarien bis hin zu 11,12 Euro in Luxemburg.
Speditionsgewerbe zufrieden
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) begrüßte den Schritt der Kommission. Hauptgeschäftsführer Frank Huster äußerte die Hoffnung, dass der deutsche Gesetzgeber nun die lange angemahnten „notwendigen Korrekturen“ an dem Mindestlohngesetz vornimmt. Aus Sicht des DSLV ging vor allem die Auftraggeberhaftung deutlich zu weit: Als Auftraggeber von Transportdienstleistungen seien etwa deutsche Speditionen bislang für Mindestlohn-Verstöße der von ihnen beauftragten Unternehmen haftbar.
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