AIS-Fördergelder nur mit Verwendungsnachweis

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Die WSD West als Bewilligungsbehörde für Zuwendungen im Rahmen des AIS-Förderprogramms weist angesichts von rund 650 noch ausstehenden Verwendungsnachweisen darauf hin, dass die Frist zur Vorlage dieses Nachweises am 01.08.2011 endgültig abläuft.

Anhand des ausgefüllten Verwendungsnachweises wird überprüft, ob
die rechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt der Fördermittel tatsäch-
lich vorliegen. Insbesondere muss das Gerät bis 31.07.2011 eingebaut
sein. Erst nach dieser Überprüfung können bereits bewilligte Fördermittel
auch ausgezahlt werden. Umso wichtiger ist die termingerechte Rücksendung des ausgefüllten Verwendungsnachweises.

Der mehrseitige Vordruck wurde bereits mit dem Bewilligungsbescheid
ausgehändigt, steht aber auch unter www.elwis.de/Foerderprogramme
zum Download bereit.

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