Abwasserbehandlung auf Fahrgastschiffen: Behörden sehen Handlungsbedarf

Abwasserbehandlung auf Fahrgastschiffen: Behörden sehen Handlungsbedarf

Ein großer Name für zwei Kontrollen. Am 6. Juni haben die Besatzungen zweier Fahrgastschiffe in Koblenz zeigen müssen, wie sie mit ihren Abwässern umgehen. An dem „Fahrgastschifffahrtskontrolltag mit Schwerpunktaktion Abwasserbehandlung an Bord“, wie es in der Pressemitteilung heißt, waren die Koblenzer Staatsanwaltschaft, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie Wasserschutzpolizisten aus Rheinland-Pfalz und Hessen beteiligt.

Mit regelmäßig geleertem Sammeltank beziehungsweise nachträglich eingebauter Bordkläranlage hielten beide Schiffe der Prüfung stand. Vergangene Kontrollen hätten jedoch gezeigt, dass Passagierschiffe mit Restaurantbetrieb und Hotelschiffe immer wieder in erheblichen Mengen Abwässer illegal in die Flüsse einleiten. Selbst Schiffe mit modernen Kläranlagen gehörten zu den schwarzen Schafen. Grund seien belastete Küchenabwässer, die die Funktion der Bordkläranlage stören.

Dringender Handlungsbedarf angemahnt

Abwasserbehandlung auf Fahrgastschiffen: Behörden sehen Handlungsbedarf

 

Das Küchen- und Toilettenabwasser enthält Nährstoffe und coliforme Bakterien, die Flüsse und Meere schädigen. Zudem sei es teilweise mit Chemikalien versetzt. Es bedürfe daher einer konsequenten Umsetzung der CDNI-Vorgaben. Das Übereinkommen regelt die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rheinschifffahrt. Handlungsbedarf gebe es auch an Land: In Rheinland-Pfalz sind die fachbehördlichen Zuständigkeiten auf dem Gebiet des CDNI noch nicht geregelt.

Die Kontrollen an Bord beinhalten etwa Probeentnahmen sowie die Vernehmungen von Fahrgästen. Werden gravierende Verstöße ermittelt und besteht Wiederholungsgefahr, kann neben Geldstrafen auch ein Weiterfahrverbot oder eine Weiterfahrt unter Auflagen drohen. In geringeren Fällen werden Einleitungen noch als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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