ZKR erkennt österreichische und slowakische Patente an

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Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat ihre Frühjahrstagung am 27. Mai in Brüssel abgehalten. Im Rahmen der Sitzung wurden unter anderem die europäische Hamonisierung der Binnenschifffahrt weiterentwickelt.

In dem Bestreben, dem europäischen Binnenschifffahrtsgewerbe den Zugang zum Rheinschifffahrtsmarkt zu erleichtern, hat die ZKR unter der zusätzlichen Auflage des Erwerbs von Streckenkenntnissen für den Rhein die Gültigkeit des österreichischen Kapitänspatents (der Klasse B) und des slowakischen Kapitänszeugnisses 1. Klasse auf dem Rhein anerkannt. Darüber hinaus hat sie die Gültigkeit der Radarzeugnisse dieser beiden Staaten auf dem Rhein anerkannt. Diese Entscheidungen treten am 1. Oktober 2011 in Kraft.

Gleichzeitig wurde zwischen dem Generalsekretär der ZKR und dem Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich einerseits und zwischen dem Generalsekretär der ZKR und dem Ministerium für Verkehr, Bau und Regionalentwicklung der Slowakischen Republik anderseits eine Verwaltungsvereinbarung zur Festlegung der Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der ZKR und den zuständigen Ministerien dieser beiden Staaten unterzeichnet.

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