Ab 2015 müssen auch Schiffe, die vor April 1976 gebaut wurden, bei Attestverlängerung die Lärmschutz-Verordnungen vollständig erfüllen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) in der August-Ausgabe ihres Magazins SicherheitsProfi hin und zeigt Möglichkeiten zur Schallreduzierung in der Wohnung auf.
Für Wasserfahrzeuge im Continue-Betrieb gilt demnach ein Schallpegel von maximal 60 dB(A) in Schlafräumen. In den Wohnungen darf ein Schallpegel von 70 dB(A) nicht überschritten werden. Ihren Mitgliedern bietet die BG Verkehr Schallpegelmessungen an Bord an. Genügen die gemessenen Werte bereits den neuen Bestimmungen, kann das Messprotokoll direkt bei der SUK-Nachuntersuchung eingereicht werden, um die Zulassung für 24-Stunden- oder B-Fahrt zu behalten.
Letzte Meldungen
- Duisport-Gruppe ernennt Holstein zum Konzernbeauftragten Binnenschifffahrt 13. März 2023
- MCN Cup 2023: Nachhaltige Lösungen für die maritime Branche gesucht 8. März 2023
- Pohl folgt auf Barth: Ausbildungsinitiative Binnenschifffahrt unter neuer Leitung 12. Februar 2023
- Birlin verlässt HGK-Vorstand und RheinCargo-Geschäftsführung 30. Januar 2023
- ZKR ändert RheinSchPV: Geschwindigkeit, Automatisierung, Übernachtungshäfen 22. Dezember 2022