KV-Richtlinie: Verbände warnen vor Flickenteppich im Kombiniertem Verkehr

KV-Richtlinie: Verbände warnen vor Flickenteppich im Kombiniertem Verkehr

In Brüssel entstehe derzeit ein Flickenteppich, der den Kombinierten Verkehr in Europa kompliziert, unberechenbar oder gleich unrentabel machen könnte. Davor warnten der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in einer gemeinsamen Erklärung vom 22. Januar.

Grund für die Befürchtungen der Verbände sei die starke Position des EU-Rates in den laufenden Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und Europäischem Parlament über die Revision der Richtlinie 92/106/EG, die den Kombinierten Verkehr betrifft. Die europäischen Mitgliedstaaten hätten sich weitgehend von einem harmonisierten Ansatz verabschiedet und verfolgten die Stärkung einzelstaatliche Regelungen. Das schaffe Platz für Interpretationen.

Die Verbände, die wesentliche Betreiber- und Kundengruppen des Kombinierten Verkehrs repräsentieren, favorisieren aus wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder sowie aus Klimaschutzgründen einen einheitlichen Rechtsrahmen. Deshalb müsse der ursprüngliche Richtlinienvorschlag der EU-Kommission und die Position des Europäischen Parlaments wieder an Gewicht gewinnen. Sollten sich der Rat durchsetzen, würde dies zu einer Vermehrung der Transporte auf der Straße führen, sind die Verbände überzeugt.

Harmonisierung soll Wachstumsimpulse bringen

Beispielsweise müsse in allen Staaten einheitlich geregelt sein, wie die Formulierung des „nächstgelegenen geeigneten Terminals“ definiert sei; der Terminus „grenzüberschreitende Kombinierte Verkehre“ müsse weiterhin Vor- und Nachläufe einschließen. Zudem müsse die deutsche KV-Förderung zum Maßstab für alle Mitgliedsstaaten werden.

Es gelte zu verhindern, dass KV-Nutzer bei grenzüberschreitenden Transporten mit unterschiedlichen oder gar besonders restriktiven nationalen Vorschriften konfrontiert werden. Zudem dürften die Ziele der beiden EU Mobility Packages sich nicht gegenseitig behindern. Die Bekämpfung des „Fahrernomadentums“ sei bereits Regelungsgegenstand des EU-Reformvorhabens Mobilty Package I.

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