KV-Förderrichtlinie 2017-2021 in Kraft getreten

  • Von Christian Grohmann
  • 09.01.2017
  • Häfen
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KV-Förderrichtlinie 2017-2021 in Kraft getreten

Die EU-Kommission hat die neue Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen genehmigt. Damit kann die überarbeitete Richtlinie rückwirkend zum Jahreswechsel in Kraft treten, meldete das Bundesverkehrsministerium am 6. Januar. Die Förderung soll die Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraße erleichtern.

Für 2017 stehen rund 93 Millionen Euro zur Verfügung. „Mit der neuen Richtlinie erweitern wir unseren Förderkatalog und verbessern die Antragsbedingungen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Dorothee Bär. „Ich erwarte, dass nun deutlich mehr Fördermittel als bisher abgerufen werden.“ In den letzten Jahren war die Abrufquote gesunken. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) sowie der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) hatten deshalb auf Verbesserungen gedrängt.

Die Binnenhäfen zeigten sich trotz kleinerer Kritikpunkte zufrieden. „Die neue Förderrichtlinie mit ihrer auf vier Jahre verlängerten Laufzeit ist ein starkes Signal für den Kombinierten Verkehr“, sagte BÖB-Geschäftsführer Boris Kluge. „Verbunden mit einer stabilen Förderquote von maximal 80 Prozent erhalten die Fördermittelnehmer eine sehr gute Planungsgrundlage.“ Einen Pluspunkt sieht der BÖB in den angepassten Ausschreibungspflichten der Betreibergesellschaften: Es gebe nun größere Spielräume, gemeinsam mit bisherigen Betreibern Anlagenerweiterungen umzusetzen.

Weitere Änderungen

Künftig kann eine erstrangige Grundschuld anstelle einer teureren Bankbürgschaft zur Absicherung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen an den Bund eingesetzt werden. „Eine wichtige Hürde ist damit genommen, da die Bürgschaft für private Unternehmen nicht selten problematisch ist“, so Kluge. „Die Grundschuld scheint jedoch nur eine Alternative zu sein. Die Praxis wird zeigen, ob diese sich bewährt. Gerade die langen Fristen bei der Nutzung im Erbbaurecht erscheinen noch nicht praxistauglich.“

Die Vollständigkeit der Anträge soll künftig innerhalb eines Monats geprüft werden. Die Binnenhäfen sehen das Antragsverfahren dennoch als zu langwierig und aufwendig an. „Wir werden weiterhin beim Bund für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens werben, damit deutlich mehr Projekte gefördert werden können. Das erleichtert auch kleineren Betreibern und Antragstellern den Zugang zur Förderung“, sagte Kluge. Eine schnellere Bearbeitung hatte auch der BDB bei der Vorstellung des Entwurfs im August gefordert.

Blick über den Tellerrand

Zusätzlich sind Einrichtungen für Horizontalumschlag und Auffahrvorrichtungen für nichtkranbare Sattelauflieger nun förderfähigen Anlagenbestandteile. In die Wirtschaftlichkeitsrechnung werden in Zukunft nicht mehr allein Verlagerungseffekte auf deutschem Bundesgebiet, sondern anteilig auch Transportstrecken im europäischen Ausland berücksichtigt – auch diese Verbesserung hatte der BDB bereits im Sommer begrüßt.

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