IHKn Brandenburg-Berlin kritisieren Ramsauer

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Die Industrie- und Handelskammern (IHKn) in Berlin-Brandenburg kritisieren auf das Schärfste die geplanten neuen Wasserstrassenkategorien des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS). Die Pläne würden die Wasserstraßen der Region „trockenlegen und Verkehre massiv vom Binnenschiff auf den Lkw verlagern, ist in einer Pressemitteilung vom 28. Juni zu lesen.

Dabei sei überraschend, dass das gemeinsame Gutachtens der Bundesländer mit dem Bund nicht berücksichtigt worden seien. Darin sind wesentlich tauglichere Kategorien vorgesehen. Minister Ramsauer handele damit entgegen aller parlamentarischen Regeln und setze sich über den Föderalismus hinweg. Ramsauers Planung bedeute konkret:

  • Ohne den Ausbau der Schleuse Kleinmachnow am Teltowkanal bleibe ein Transportpotenzial von 5,5 Millionen Tonnen Güter pro Jahr ungenutzt. Dabei ist die Verlängerung kaum teurer als der ohnehin notwendige Ersatzneubau.
  • Ohne die noch ausstehende Verlängerung der Schleuse Fürstenwalde/Spree für rund 14 Millionen Euro bleibe die gesamte bisherige Ertüchtigung der Spree-Oder-Wasserstraße wirkungslos.
  • Ohne die ausstehende Anhebung von zwei Brücken für rund 12 Millionen Euro würden auch das neue Schiffshebewerk Niederfinow und die Gesamtinvestition in die Havel-Oder-Wasserstraße von rund 400 Millionen Euro die Wirtschaftlichkeit für die Binnenschifffahrt nur sehr eingeschränkt verbessern.

Bereits als die jetzt vorliegende Planung erarbeitet wurde, hatten sich alle ostdeutschen IHKn dagegen ausgesprochen. Diese gemeinsame Position aller ostdeutschen Kammern sei bisher einmalig, aber die Konsequenz der Umverteilungspläne des BMVBS.

Die IHKn in Cottbus, (Ost-)Brandenburg und Berlin sehen den im Grundgesetz fixierten Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands aufgegeben. Der Osten Deutschlands solle de facto vom Verkehrsträger Wasserstraße abgekoppelt werden. Damit würde die ökonomisch und ökologisch gebotene Verkehrsverlagerung auf das Binnenschiff verhindert oder eine wirtschaftliche Nutzung der Wasserstraße unmöglich gemacht.

Die Kammern stellen fest, dass die bereits getätigten Investitionen von Bund, Ländern und Wirtschaft wertlos würden. Der bundesdeutschen Wirtschaft entstünde ein Schaden in Milliardenhöhe.

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