Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist seit Anfang Januar ein „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“. Das Unternehmen erhielt im Dezember vom Hauptzollamt Köln das Zertifikat AEO-F. Mit der Beantragung vereinfachter Zoll-Prüfungen oder durch Vorausanmeldungen kann die HGK ab sofort grenzüberschreitende Güterverkehre schneller, günstiger und einfacher abwickeln.
Die neu gewonnenen Vorteile will Cargo-Bereichsleiter Paul Schumacher direkt an seine Kunden weitergeben. „Vor allem die grenzüberschreitenden Verkehre im Transit durch die Schweiz werden künftig spürbar vereinfacht. Das stärkt die Angebote der HGK auf dem europäischen Nord-Süd-Korridor zwischen den Häfen am Mittelmeer und der Nordsee“, so Schumacher.
Neben dem Eisenbahngüterverkehr profitieren vor allem die Kölner Häfen sowie deren regionale Kunden mit Import- und Export-Sendungen nach Übersee von dem neuen Zollstatus. Für „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ (AEO) entfallen viele Auflagen, etwa das in einem aufwendigen, zollrechtlichen Verfahren vorgeschriebene Röntgen von Containern im Verschiffungshafen bei Lieferungen in die USA.
Zu AEO-F:
Den Zollstatus als „Authorised Economic Operators“ („Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“, kurz AEO) gibt es seit Januar 2008. Die Zertifizierung erfolgt durch das örtliche Hauptzollamt auf der Basis des europäischen Zollkodexes (ZK). Sie dient dem Schutz der internationalen Versorgungsketten sowie der EU-Außengrenzen. Den AEO-Status gibt es in zwei Teilen (AEO-C und AEO-S) sowie als Vollvariante AEO-F, welche die HGK erhielt.
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