Zum 30. Juni läuft das alte Muster der Entladebescheinigung aus. Wie das CDNI-Sekretariat am 28. Juni mitteilte, kann die Entladebescheinigung 2014 den Kontrollbehörden jedoch noch bis zum 31. Dezember als Nachweis vorgelegt werden.
2017 wurde ein Musterformular der Entladebescheinigung eingeführt, das mit der Rubrik „kompatible Transporte“ für eine Lockerung der Laderaumwaschpflicht sorgte. Die kompatiblen Transporte waren als Ergänzung zum Einheitstransport in das CDNI-Übereinkommen aufgenommen worden. Beide Regelungen tragen zur Abfallvermeidung und Arbeitserleichterung bei, da sie das Reinigen und Fegen des Schiffes zwischen zwei Ladungen reduzieren.
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