Bundesrechnungshof kritisiert Beschaffung in der WSV

Bundesrechnungshof kritisiert Beschaffung in der WSV

Jedes Jahr mahnt der Bundesrechnungshof den Staat zur Sparsamkeit und kritisiert unnötige Ausgaben. Zweifellos gehören verlorenes Wehrmaterial, zu hohe Expräsidenten-Bezüge oder schlecht geplante Lärmschutzwände zu den Aufregern des am 10. Dezember veröffentlichten Jahresberichts. Zwei der 81 Einzelpunkte betreffen aber auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

So haben sich die heutigen Außenstellen Nord und Nordwest gegenüber den Finanzkontrolleuren verpflichten müssen, ihre nachgeordneten Dienststellen besser zu beaufsichtigen und das Schulungsprogramm hinsichtlich Vergabe und Vertragsmanagement zu intensivieren.

Die Prüfer hatten 48 Verträge nach VOL mit einem Auftragswert von insgesamt 19 Millionen Euro unter die Lupe genommen. Dabei stießen sie etwa auf fehlende Regelungen, ungenaue Beschreibungen der Erfüllungsorte oder ungenügende Abnahmedokumentationen. Gewährleistungsfristen wurden nur in Ausnahmefällen überwacht, Nacharbeiten nicht im Wettbewerb vergeben. So entstanden dem Steuerzahler statt der zunächst angesetzten 19 Millionen Euro letztlich 25 Millionen Euro Kosten etwa für die Instandsetzung von Schiffen oder im Wasserbau.

Einzelbestellung statt Bundeskatalog

Unterdessen hat die Außenstelle Ost auf Kritik des Bundesrechnungshofes die Beschaffung von Arbeits- und Schutzkleidung, Rettungswesten und Sicherheitsschuhen bündeln müssen. Denn anstatt ihren wiederkehrenden Bedarf zu günstigeren Konditionen über das virtutelle Kaufhaus des Bundes zu bestellen, produzierten die Ämter zwischen 2008 und 2011 mit 2.600 Einzelaufträgen im Wert von insgesamt knapp 1,4 Millionen Euro einen hohen Verwaltungsaufwand sowie unnötige Kosten.

Zudem fanden diese Beschaffungen häufig ohne öffentliche Ausschreibung statt. Zwar begründeten manche Dienstellen die eigenmächtige Vergabe mit unzureichender Qualität oder fehlenden technischen Eigenschaften der in dem Online-Katalog bereitgestellten Produkte, machten aber gleichzeitig keinen Gebrauch von ihrem Vorschlagsrecht, das Sortiment um geeignete Schutzausrüstung zu erweitern.

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