In Belgien ist am 22. November eine Verordnung gegen Frachtpreisdumping in der Binnenschifffahrt in Kraft getreten. Wie aus dem „Belgische Staatsblad“ vom 21. November hervorgeht, ist es nun per Königlichem Erlass verboten, Schiffe zu nicht kostendeckenden Frachtraten zu betreiben oder zu beauftragen.
Der Erlass, den Verkehrsstaatssekretär Melchior Wathelet am 19. Juli als Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hatte, sieht zudem vor, dass nur noch Schiffe genutzt oder bereitgestellt werden dürfen, die gegen „alle Risiken der Schifffahrt versichert“ sind und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Gesetz steht noch aus
Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren damit noch nicht abgeschlossen: Nach Auskunft von Paul Lambrechts, Marktforscher bei der Promotie Binnenvaart Vlaanderen, komme der Erlass zwar einem Verbot gleich, allerdings gebe es noch keine Gesetz, auf deren Grundlage ein Gericht über eine missbräuchliche Preisgestaltung urteilen könne.
Ein solches Gesetz zu schaffen, liegt nun in den Händen des belgischen Transportministeriums. Lambrechts vermutet, das Ministerium werde dazu eine Kommission bestehend aus Vertretern der Branche, der Verwaltung sowie der drei belgischen Regionen einberufen. Bereits im Juni hatte die Online-Ausgabe der niederländischen Schuttevaer berichtet, ein Verstoß könne Strafen von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen.
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