Selbst wenn die Revierzentrale Oberwesel im Rahmen des WSV-Tarifkonfliktes bestreikt würde: Der Ausfall verschiedener Dienste auf der Wahrschau-Strecke hätte keine generelle Schifffahrtssperre zur Folge. Damit dementierte das WSA Bingen am 23. April anders lautende Medienberichte.
Gestützt auf eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur hatten verschiedene Zeitungen und Online-Medien berichtet, bei einem Streik in der Revierzentrale könne „kein Schiff auf dem Rhein im Bereich Rheinland-Pfalz fahren“. Das trifft nicht zu. „Für Transporteure und Verlader besteht kein Grund umzudisponieren“, unterstrich Amtssprecher Florian Krekel, um Unsicherheiten und Verlagerungseffekten zu Ungunsten der Wasserstraße Rhein vorzubeugen.
Selbstwahrschaupflicht
Allerdings dürfte sowohl der nautische Informationsdienst, die Notfallmeldestelle, das Gefahrgutmeldesystem, der Wasserstandsnachrichtendienst und die Lichtwahrschau ausfallen – sofern die Revierzentrale nicht mit Beamten notbesetzt werden könnte. „In diesem Fall müssen die Schiffer ihrer Selbstwahrschaupflicht genauer und gewissenhafter als sonst nachkommen“, erklärt dazu Igor Alexander, nautischer Sachverständiger bei der WSD Südwest. Dies führe mindestens zu einem verstärkten Funkverkehr.
Ein erhöhtes Gefahren- oder Unfallpotenzial auf dem nautisch anspruchsvollen Streckenabschnitt sieht Paul-Heinz Meurisch, Sprecher des Wasserschutzpolizeiamtes Rheinland-Pfalz im Falle einer bestreikten Revierzentrale nicht: „Wenn die Schiffer hinreichend informiert sind, bin ich da zuversichtlich.“ Wahrscheinlich werde die Wasserschutzpolizei für die Dauer eines möglichen Streiks aber erhöhte Präsenz vor Ort zeigen.
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