Die holländischen Binnenschifffahrtsverbände Koninklijke Schuttevaer, CBRB und BBU, sowie die Verladerorganisation EVO haben am 2. August bei der EU-Kommission eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Vorwurf der Verbände: Nichteinhaltung des europäischen Rechts in Bezug auf die Artikel 34, 35 und 36 AEUV.
Vertreten durch den bekannten Schifffahrtsjuristen Marius van Dam, werfen die Verbände der BRD vor, den im EU-Recht zugesicherten freien Warenverkehr nicht ausreichend sicherzustellen. Die EU-Kommission wird in Bezug auf Artikel 4 des EU-Vertrages aufgefordert, die BRD dazu zu bringen, die Behinderungen durch den Schleusen-Streik zu beseitigen und den freien Güterverkehr wieder zu gewährleisten.
Rechtsanwalt van Dam verweist in seiner Klageschrift auch auf die von der Koninklijke Schuttevaer bereits unternommenen Aktivitäten: diese hatte in Briefen an Verkehrsminister Peter Ramsauer und Bundeskanzlerin Merkel auf die unhaltbare Situation hingewiesen. Das hatten deutsche Verbände zwar auch getan, blieben ihren Mitgliedern bislang aber weitere Schritte schuldig.
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