Mindestlohngesetz: „8,50 Euro sind in der Binnenschifffahrt nicht das Problem“

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Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt will sich für eine Vereinfachung der umfassenden Dokumentations- und Meldepflichten einsetzen, die das Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit sich bringt. Das schreibt der Verband in einer Pressemitteilung vom 31. Oktober.

„Wir stimmen alle darin überein, dass Arbeit fair bezahlt werden muss. 8,50 Euro sind in der Binnenschifffahrt auch nicht das Problem“, sagte BDB-Präsident Georg Hötte am 28. Oktober auf einem Fachseminar zum Thema vor 46 Teilnehmern im Haus Rhein. „Wir haben aber Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Gesetzes, dem Verwaltungsaufwand und den Abgrenzungsproblematiken.“

Nach aktuellem Stand würden die administrativen Pflichten des MiLoG der Branche einen hohen, bisher nicht vorhandenen Verwaltungsaufwand bescheren, so der BDB. Während Versicherungsexperten der Allianz Deutschland bereits vor einem riesigen Haftungspotenzial warnten, gebe es auch viele Begriffe in dem Gesetzestext, die einer Auslegung durch die Gerichte bedürfen.

Branche setzt auf Stellschrauben

Der BDB will darauf hinwirken, dass Arbeits- und Finanzministerium die vorgesehenen Melde- und Dokumentationspflichten per Rechtsverordnung derart ausgestalten, dass sie für die Unternehmen in der Binnenschifffahrt keine unverhältnismäßige Belastung darstellen und in der Folge die Transporte verteuern. Die Bundestagsabgeordnete Jutta Eckenbach versprach, die fraglichen Punkte in Berlin zu diskutieren. „Es gibt noch Schrauben, an denen man drehen kann“, so die CDU-Politikerin.

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