Auf schweizer Gewässern soll es künftig nüchterner zugehen: Nach einem Beschluss des Bundesrats gilt ab dem 15. Februar eine Alkohol-Grenze von 0,1 Körpergewichtspromille für alle nautischen Besatzungsmitglieder von gewerblich betriebenen Schiffen, teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) am 15. Januar mit. Für die Rheinschifffahrt gilt das neue Gesetz nicht. Die neue Regelung für die übrigen...