Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt will ab dem 1. Dezember 2016 die Benutzung von Ankerpfählen gesetzlich regeln. Wie das Gremium am 12. Juni kurz nach seiner Frühjahrsplenartagung meldete, ist die Änderung von § 7.03 der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung erforderlich, da die inzwischen häufig verwendeten Teleskopstelzen die Infrastruktur gefährden können.
Mit einem neuen Tafelzeichen sollen die lokalen Behörden ausweisen, auf welchen Abschnitten Vater Rhein einen Pfahl im Fleisch verkraftet und wo nicht. Das Schild, das auf der entsprechenden Seite einer Wasserstraße aufgestellt werden kann, ist dem Bericht zufolge bereits in die Vorschrift aufgenommen.
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