ankerpfahl

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt will ab dem 1. Dezember 2016 die Benutzung von Ankerpfählen gesetzlich regeln. Wie das Gremium am 12. Juni kurz nach seiner Frühjahrsplenartagung meldete, ist die Änderung von § 7.03 der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung erforderlich, da die inzwischen häufig verwendeten Teleskopstelzen die Infrastruktur gefährden können. Mit einem neuen Tafelzeichen...

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17/2026 vom 30.04.2026

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