Verlängerte Motorenförderung stellt hohe Ansprüche an Neubauten

Verlängerte Motorenförderung stellt hohe Ansprüche an Neubauten

Am 2. Januar hat das Bundesverkehrsministerum die Verlängerung des Motorenförderprogramms für Binnenschiffe um ein weiteres Jahr bekannt gegeben. Während sich beim Austausch älterer Maschinen nur wenig ändert, werden bei Neubauten nur noch die absoluten Umwelt-Vorreiter bei der Partikelemissionen bezuschusst.

Wie schon im letzten Jahr stellt der Bund für 2012 eine Millionen Euro für die Beschaffung von emissionsärmeren Dieselmotoren für die Binnenschifffahrt zur Verfügung. „Damit unterstützen wir die Unternehmen bei Investitionen in emissionsärmere Dieselmotoren, Katalysatoren und Partikelfilter“, erklärte Staatssekretär Klaus-Dieter Scheurle.

Zudem sei das Verfahren vereinfacht worden; und größere Motoren werden auf Vorschlag des BDB stärker gefördert: Galt in den vergangenen Jahren für Motoren über 750 Kilowatt Leistung ein geringerer Pauschalbetrag als für Motoren im Segment zwischen 500 und 750 Kilowatt, werden die Mehrkosten nun bei allen Motoren über 500 Kilowatt Leistung mit 27 Euro pro Kilowatt angesetzt.

Remotorisierung fahrender Schiffe

Bislang musste der Eigner eines bereits in Fahrt befindlichen Schiffes nachweisen, dass der zum Einbau gewünschte, neue Motor den Partikelgrenzwert nach ZKR-II um 30 Prozent unterschritt. So durfte ein kleines 18-Kilowatt-Aggregat bis zu 0,56 Gramm Partikel pro erzeugter Kilowattstunde (g/kWh) ausstoßen, ein Motor mit über 130 Kilowatt Leistung dagegen maximal 0,14 g/kWh.

Die neue, am 16. Januar auf elwis.de veröffentlichte Richtlinie fällt geringfügig schärfer aus: Die 0,14 g/kWh muss ein Motor nun unterschreiten, um förderfähig zu sein. Egal ob es sich um ein Aggregat zur Stromerzeugung oder einen Schiffsantriebsmotor handelt. Die Staffelung nach Motorengröße fällt somit weg. Das dürfte einige der noch im letzten Jahr förderfähigen Motoren von dem Programm ausschließen, berichtete ein Experte gegenüber Bonapart.

Für einen Austausch der Hauptantriebsmaschine mit beispielsweise 1.000 kW Leistung kann ein westdeutscher Schiffseigner nun 24.900 bis 37.350 Euro erhalten. Das hängt davon ab, ob er sich zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zählen darf und ob das Schiff in einem Regionalfördergebiet registriert ist. Da die ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Berlin alle in der höchsten Förderklasse liegen, sind dort Zuschüsse von 33.200 bis 41.500 Euro möglich. Der maximale Zuschuss liegt hier bei 49.750 Euro für eine 1.500 kW starke Maschine.

Hohe Messlatte für Neubauten

Für Neubauten liegt die Messlatte deutlich höher: Weniger als 0,03 g/kWh muss der Partikelausstoß betragen, damit der Motor als förderfähig gilt. Ein Wert, den zwar die in der Richtlinie noch unberücksichtigten LNG-Motoren zum Teil erreichen dürften, der aber modernen Schiffsdieselmotoren den Einsatz zusätzlicher Abgasnachbehandlungssysteme abverlangt. Je nach Anforderungen kann sich das Gesamtsystem dadurch um 20 bis 50 Prozent verteuern, erklärte der Sprecher eines Motorenherstellers.

Die Mehrkosten sind jedoch ebenfalls förderfähig, wenn die Filter nachweislich mindestens 90 Prozent der Partikel und 70 Prozent der Stickoxide beseitigen. „Die Berücksichtigung der Filtertechnik in dieser Regelung entspricht auch unserem Verständnis“, erklärte Jens Slama vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) gegenüber Bonapart. „Schließlich wird auch bei anderen mobilen Maschinen das Gesamtsystem von Motor und Abgasnachbehandlung im Rahmen von Förderprogrammen betrachtet. Außerdem ist der Partikelausstoß von Binnenschiffen verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt.“

Für die Ausstattung eines Neubaus mit einer förderfähigen 1.000-kW-Hauptmaschine inklusive Abgasnachbehandlungssystem kann ein westdeutscher Schiffseigner 8.100 bis 12.150 Euro erhalten. Auch hier fließen KMU-Regelung und Fördergebiete in die Berechnung mit ein. In den neuen Bundesländern reicht das Zuschuss-Spektrum von 10.800 Euro bis 13.500 Euro. Für eine Maschine mit 1.500 kW liegt der maximale Zuschuss bei 20.250 Euro.

Reaktionen

Verschiedene Motorenhersteller zeigten sich von der verschärften Neuregelung überrascht. Viele müssen die nötigen Messreihen erst noch durchführen, um ihre Motoren in die Liste der förderfähigen Exemplare zu bugsieren. Die Hersteller zeigten sich dennoch zuversichtlich, dass ihre Motorenreihen neueren Datums die ambitionierten Ziele der Bundesregierung erreichen können.

„Nun gilt es abzuwarten, ob der Markt dieses deutliche Signal des Ministeriums annimmt“, betonte Slama. Der BDB will unterdessen Gespräche mit dem Verkehrsministerium führen, um die Richtlinie für weitere Technologien zu öffnen. So werden derzeit etwa dieselelektrische Systeme oder LNG-Motoren nicht berücksichtigt. Insgesamt hat die zuständige Stelle bei der WSD West im Jahr 2011 104 Motoren und zwei Abgasnachbehandlungssysteme gefördert. 2010 waren es noch 153 Motoren und zwölf Abgasfilteranlagen.

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