Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) will die elektronische Meldepflicht auf die Tankschifffahrt ausweiten. Wie die Organisation am 9. Oktober meldete, müssen zum 1. Dezember 2018 alle Tankmotorschiffe, Verbände aus einem oder mehreren Tankmotorschiffen, Tankschubleichtern oder Tankschleppkähnen zwingend auf elektronischem Wege melden.
Die in § 12.01 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung vorgesehene Meldung kann derzeit über Sprechfunk, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bislang ist die elektronische Meldung nur für die Containerschifffahrt verbindlich. Durch die Ausdehnung auf „Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord“, wie es im Amtsdeutsch heißt, soll der Verwaltungsaufwand für die Schiffsführer sinken, die Qualität der an die Behörden übermittelten Daten soll erhöht werden. Eindeutige Datensätze tragen zudem zur Sicherheit der Schifffahrt bei.
Die Pflicht gilt für beladene und unbeladene Fahrzeuge. Gleichzeitig wird beim Passieren einer Revierzentrale keine Meldung mehr erforderlich sein – solange kein Tafelzeichen B.11 angebracht ist. Der Datenabgleich erfolgt dann via AIS. Die Vorschriften sind bereits auf der ZKR-Website als PDF-Download erhältlich.
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