Wie die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) am 10. September informiert, dürfen ab dem 1. Dezember 2015 nur Inland AIS Geräte eingebaut werden, die nach Edition 2.0 des Test-Standards genehmigt sind.
Welche Fahrzeuge von der Ausrüstungsverpflichtung betroffen sind, geht aus § 4.07 Nr. 1 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) hervor. Zur Erläuterung der Ausrüstungsverpflichtung hat die ZKR ein Dokument herausgegeben, das von der Website der ZKR heruntergeladen werden kann.
Die Mehrzahl der derzeit vorhandenen Inland AIS Geräte wurde auf Grundlage des Test Standards für Inland AIS 1.0 oder 1.01 zugelassen. Der Polizeiausschuss der ZKR hat am 16. Oktober 2012 eine Edition 2.0 des Test Standards für Inland AIS angenommen. Diese ist am 19. Oktober 2012 in Kraft getreten. Seit diesem Datum müssen die nach § 7.06 Nr. 3 RheinSchUO vorgesehenen Typgenehmigungen für Inland AIS Geräte auf der Grundlage der Edition 2.0 des Test Standards für Inland AIS erfolgen.
Der Einbau von Inland AIS Geräten, die gemäß Edition 1.0 oder 1.01 des Test Standards für Inland AIS zugelassen wurden, bleibt bis zum 30. November 2015 erlaubt. Die zu diesem Zeitpunkt an Bord eines Binnenschiffes bereits eingebauten Inland AIS Geräte dürfen auch nach diesem Datum weiterbetrieben werden.
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