Luftreinhaltung: Rotterdam verhängt Geschwindigkeitsbegrenzung

Luftreinhaltung: Rotterdam verhängt Geschwindigkeitsbegrenzung

Seit dem 1. Oktober dürfen Binnenschiffe in Teilen des Rotterdamer Hafengebiets nicht schneller als 13 Kilometer pro Stunde fahren. Mit dieser Maßnahme wollen Staat, Stadt und Hafenverwaltung  verhindern, dass sich die Luftqualität im Rheinmündungsgebiet mit zunehmenden Warenströmen zur Maasvlakte 2 verschlechtert.

Die Regelung betrifft einen vier Kilometer langen Abschnitt der Neuen Maas zwischen Kilometer 998 und 1002 sowie zehn Kilometer des Hartelkanals zwischen der Mündung in die Alte Maas und der Harmsenbrücke. Gültigkeit hat die Regelung bis 2025. Ab dann sollen ausschließlich Binnenschiffe mit mindestens ZKR-II-zertifizierten Hauptmaschinen den Hafen Rotterdam anlaufen dürfen.

Luftreinhaltung: Rotterdam verhängt Geschwindigkeitsbegrenzung

Die Regelung gilt für alle Tank- und Trockengüterschiffe und und bezieht sich auf die Geschwindigkeit relativ zum Wasser. Sie wird ab einer Windstärke von sechs Beaufort aufgehoben. Aktuelle Aufhebungen und die Vorhersage für 48 Stunden kann auf einer Internetseite der Hafenverwaltung eingesehen werden. Auch eine Mobilseite steht zur Verfügung, die als Lesezeichen auf dem Smartphone abgespeichert werden kann.

Seeschiffe ausgenommen

Laut der niederländischen Fachzeitung Schuttevaer hatten die Binnenschifffahrts-Organisationen Koninklijke Schuttevaer, CBRB, Kantoor Binnenvaart und zwei Partikuliere die Regelung im November 2010 als „unsicher, wirkungslos und möglicherweise gesetzeswidrig“ kritisiert. Seeschiffe sind von der Regelung ausgenommen.

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