Mit der AIS-Pflicht ab dem 1. Dezember müssen Schiffe auf dem Rhein auch ein elektronisches Kartenanzeigegerät an Bord mitführen. Der Fährverkehr ist davon ausgenommen: Solange sich eine Fähre im Querverkehr bewegt, ist lediglich das Transpondersystem AIS, nicht aber die Navigationshilfe mit ECDIS-Bildschirm nötig. „Im normalen Fährdienst betreiben wir keine langfristige Navigationsplanung und...