EU-Kommission will Arbeitszeiten an Bord neu regeln

  • Von Axel Götze-Rohen
  • 11.07.2014
  • Politik
  • 0
EU-Kommission will Arbeitszeiten an Bord neu regeln

Die Europäische Kommission hat am 7. Juli einen Vorschlag für neue Vorschriften über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt vorgelegt. Das Abkommen enthält Mindestvorschriften für die Arbeitszeitgestaltung auf Schiffen, die im Personen- oder Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen in der EU eingesetzt werden.

Diese Vorschriften würden die nautischen Besatzungsmitglieder und das übrige Bordpersonal wie etwa Köche, Reinigungskräfte oder Musiker auf einem Passagierschiff betreffen. Sie sollen die allgemeine Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ergänzen, denn deren Regelungen zu täglichen Ruhezeiten, Pausen, wöchentliche Ruhezeiten und die Dauer der Nachtarbeit gelten (bisher) nicht für Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt.

Wenn der Rat die Richtlinie annimmt, würde sie nach Auffassung der Kommission die Arbeitsbedingungen für 31.000 Angestellte verbessern sowie fairere Wettbewerbsbedingungen für die 9.645 in dieser Branche tätigen Unternehmen schaffen. Der Vorschlag sieht im Einzelnen Folgendes vor:

  • Maximal 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche im Jahresdurchschnitt
  • Maximal 42 Stunden Nachtarbeitszeit pro Woche
  • Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub
  • Anspruch auf bezahlte jährliche Gesundheitskontrollen
  • Anspruch auf mindestens 10 Stunden Ruhezeit pro Tag (davon mindestens sechs Stunden am Stück) und insgesamt mindestens 84 Stunden Ruhezeit pro Woche.

Hintergrund

Die Vereinbarung über die Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt ist das Ergebnis einer Initiative der Europäischen Binnenschifffahrts-Union (EBU) und der Europäischen Schifferorganisation (ESO), die die Arbeitgeberseite vertreten, und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), die die Arbeitnehmerseite vertritt.

Die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf EU-Ebene haben diese Vereinbarung am 15. Februar 2012 abgeschlossen und die Kommission aufgefordert, sie dem Rat vorzulegen, damit dieser eine Richtlinie zur Durchführung der Vereinbarung gemäß Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlässt.

Der Vorschlag berücksichtige die besonderen Arbeitsbedingungen in der Binnenschifffahrt, ist die Kommission überzeugt. Er biete eine gewisse Flexibilität, um den Besonderheiten dieses Sektors entgegenzukommen, und gewährleiste gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.

 

Einen Kommentar schreiben

Compare listings

Vergleichen