Länder wollen Mehrwertsteuersatz für Fahrgastschifffahrt klein halten

Länder wollen Mehrwertsteuersatz für Fahrgastschifffahrt klein halten

Die Verkehrsminister der Länder wollen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Fahrgastschifffahrt für zwei weitere Jahre beibehalten. Ein entsprechender Antrag sei bei der Bundesregierung eingereicht worden, sagte NRW-Verkehrsminister Harry Voigtsberger am 6. Oktober auf der Verkehrsministerkonferenz in Köln.

Ursprünglich sollte zum Jahreswechsel der volle anstelle des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Tickets anfallen. Statt bisher 7 Prozent hätten die Fahrgast- und Flusskreuzfahrt-Reederein dann 19 Prozent auf ihren Ticketpreis aufschlagen müssen.

Nun soll die aus dem Jahr 1984 stammende Subvention bis Ende 2013 verlängert werden. Bis dahin müsse ein Gesamtkonzept für die Harmonisierung der Mehrwerststeuersätze vorgelegt werden. „Wir glauben, dass der Fahrgastschifffahrt durch das Wegfallen des Steuervorteils erhebliche Wettbewerbsprobleme entstehen können“, erklärte Voigtsberger den Entschluss. „Nun hoffen wir, dass unsere Eingabe beim Bund auf Widerhall stößt.“

Branche befürchtet Schwächung

Sollte der Antrag beim Bundesfinanzminister auf taube Ohren stoßen, befürchtet etwa der Deutsche Reiseverband (DRV) erhebliche Wettbewerbsnachteile für die deutsche Flusskreuzfahrtbranche. So könnten Reedereien zumindest teilweise in andere Fahrgebiete abwandern. Schließlich gelte auch in vielen Nachbarländern ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Branche.

Besonders schwerwiegend sei, dass viele Reisen für das Jahr 2012 bereits gebucht seien. Ohne eine Verlängerung müssten die Anbieter die Mehrwertsteuer-Differenz aus eigener Tasche zahlen, da Pauschalreisepreise um maximal fünf Prozent erhöht werden dürften. Auch die größtenteils mittelständisch organisierte Tagesausflugsschifffahrt fühlt sich überrumpelt und befürchtet Einbußen.

Gegen die Beibehaltung der Mehrwertsteuerermäßigung sprach sich Volker Wissing, finanzpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag aus. „Nachdem die Ausnahmeregelung siebenmal verlängert wurde, gibt es keinen Grund mehr, dieses ein weiteres Mal zu tun“, ließ Wissing mitteilen.

Nahverkehr ausgenommen

Keine Sorgen machen brauchen sich die Fährschiffer. Für sie gilt weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, sofern die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. „Darunter dürften alle mir bekannten Binnenfähren in Deutschland fallen“, teilte Michael Maul, Vorsitzender des Deutschen Fährverbands mit. „Auch wenn mancher schon bei 1,5 Kilometern Fahrstrecke jammert, als wenn‘s 50 wären.“

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