Entgasungsverbot: Frankreich ratifiziert CDNI-Änderung

Eine Frau und ein Mann schütteln sich die Hände. Der Mann hält ein Dokument in der Hand. Im Hintergrund steht ein Banner des CDNI.
Diégo Colas, Leiter der Direktion für Rechtsfragen des französischen Außenministeriums, übergibt die Ratifikationsurkunde an ZKR-Generalsekretärin Lucia Luijten. Bild: CDNI-Sekretariat

Die Bestrebungen der Rheinanlieger für ein Entgasungsverbot von Tankschiffen machen Fortschritte. Wie das CDNI-Sekretariat meldete, hat Frankreich am 7. Juni die Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) angenommen.

Mit dem Entgasungsverbot im Geltungsbereich des CDNI soll die Freisetzung schädlicher gasförmiger Ladungsrückstände in die Atmosphäre verhindern. Die Dämpfe verbleiben nach dem Löschen bestimmter flüchtiger organischer Verbindungen in den Ladetanks. Sie müssen vor dem nächsten Ladevorgang entsorgt werden, soweit sie nicht per Gaspendelung in einen Landtank abgegeben werden können.

Langer Weg für Entgasungsverbot

Die Vertragsparteien-Konferenz des CDNI hatte die Änderung im Juni 2017 angenommen. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die notwendigen Verfahren zur Annahme und Behandlung der Gase. Belgien, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande haben das Abkommen bereits ratifiziert. Die Schweiz wird voraussichtlich bis Ende des Jahres folgen. Die Änderung tritt sechs Monate nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft.

Einen Kommentar schreiben

Compare listings

Vergleichen