Die Bestrebungen der Rheinanlieger für ein Entgasungsverbot von Tankschiffen machen Fortschritte. Wie das CDNI-Sekretariat meldete, hat Frankreich am 7. Juni die Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) angenommen.
Mit dem Entgasungsverbot im Geltungsbereich des CDNI soll die Freisetzung schädlicher gasförmiger Ladungsrückstände in die Atmosphäre verhindern. Die Dämpfe verbleiben nach dem Löschen bestimmter flüchtiger organischer Verbindungen in den Ladetanks. Sie müssen vor dem nächsten Ladevorgang entsorgt werden, soweit sie nicht per Gaspendelung in einen Landtank abgegeben werden können.
Langer Weg für Entgasungsverbot
Die Vertragsparteien-Konferenz des CDNI hatte die Änderung im Juni 2017 angenommen. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die notwendigen Verfahren zur Annahme und Behandlung der Gase. Belgien, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande haben das Abkommen bereits ratifiziert. Die Schweiz wird voraussichtlich bis Ende des Jahres folgen. Die Änderung tritt sechs Monate nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft.
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