Die beim Bunkern von Gasöl fällige Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle soll ab 2021 auf 8,50 Euro je 1.000 Liter Gasöl steigen. Wie das CDNI-Sekretariat am 30. Januar meldete, will die Konferenz der Vertragsparteien den finalen Beschluss auf ihrer Sitzung am 1. Juli fassen. Für 2020 bleibt die Gebühr auf dem seit 2011 bekannten Niveau.
Seit Inkrafttreten des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) beträgt das Entsorgungsentgelt 7,50 Euro je 1.000 Liter Gasöl. Damit generierten die Schiffsabfallentsorger in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz jährliche Einnahmen von rund zehn Millionen Euro. Diese stehen steigenden Kosten gegenüber, die 2018 die elf Millionen Euro überschritten. Das finanzielle Polster, das 2018 noch 3,7 Millionen Euro betrug, baut sich seither um jährlich etwa eine Million Euro ab.
Die Zahlen stammen aus dem Jahresbericht der Internationalen Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS). Der Bericht liefert eine ausführliche Bewertung des Finanzierungssystems. „Die Erhöhung fällt moderat aus und kommt zum richtigen Zeitpunkt“, sagte Erwin Spitzer, Geschäftsführer des in Duisburg ansässigen Bilgenentwässerungsverbands (BEV), gegenüber Bonapart. „Der auf 8,50 €/1.000 Liter erhöhte Betrag wird für einige Jahre Bestand haben, ehe über eine weitere Erhöhung nachgedacht werden muss.“ Nach einer aktuellen Prognose dürfte das bis 2025 der Fall sein.
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