Waldhof-Havarie führt zu strengeren ADN-Richtlinien

Waldhof-Havarie führt zu strengeren ADN-Richtlinien

Die schwere Havarie des Schwefelsäuretankers „Waldhof“ hat Folgen für die ADN-Gefahrgutvorschriften. In der ab 2013 gültigen Fassung soll es strengere Ausbildungsinhalte zum Thema Stabilität geben. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat dazu am 28. September ihre Vorschläge vorgestellt.

In drei informellen Arbeitssitzungen des Sicherheitsausschusses der ZKR hatten 40 Vertreter der (ADN-)Vertragsparteien, der EU-Kommission, der Klassifikationsgesellschaften, der chemischen Industrie und der Schifffahrt über mögliche Änderungen der Verordnungen diskutiert.

Auch wenn die im ADN enthaltenen Stabilitätsanforderungen grundsätzlich ausreichend seien, gebe es doch Verbesserungsbedarf bei Verständlichkeit, Vollziehbarkeit und praktischer Umsetzung, so die Experten. Das betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Stabilität als Gegenstand der Schiffsführerausbildung und der ADN-Sachkundigen
  • Bedeutung und Handhabung der von den Klassifikationsgesellschaften ausgestellten sogenannten „Stofflisten“
  • Inhalt, Form und Nutzbarkeit der für Tankschiffe erarbeiteten Stabilitätsunterlagen

Als wichtigste Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe wurden folgende Änderungsvorschläge gemacht:

  • Der hauptverantwortliche Schiffsführer eines Typ-N-Tankers muss erfolgreich an einem eigenständigen Aufbaukurs „Stabilität“ teilnehmen, welcher alle fünf Jahre zu erneuen ist. Diese Kurse sollen folgende Lehrgegenstände umfassen:
    • Stabilitätsrelevante Kennwerte
    • krängende Momente
    • Beispielrechnungen
    • Leckstabilität
    • Einfluss freier Oberflächen
    • Bewertung der Stabilität auf Basis bestehender Stabilitätskriterien
    • Bewertung der Intaktstabilität mit Hilfe der Hebelarmkurve
    • Anwendung von Ladungsrechnern
    • Verwendung von Ladungsrechner-Systemen.
  • die Stoffliste soll überarbeitet und in Bezug auf stabilitätsrelevanten Inhalte präzisiert werden
  • Ballasttanks dürfen nur noch voll gefüllt oder leer sein. Sind Niveau-Anzeigegeräte vorhanden, sind auch Telfüllungen von Ballasttanks erlaubt. Ohne solche Niveau-Anzeigegeräte sind die Tanks vor Reiseantritt sowie täglich zu kontrollieren.
  • Die intakte Stabilität muss für alle Stadien des Be- und Entladens sowie für den Endbeladungszustand nachgewiesen sein
  • Ein Stabilitätshandbuch muss diese Fälle sowie die von der Klassifikationsgesellschaft genehmigten Ladefälle in verständlicher Form zusammenfassen.

Alle Änderungsvorschläge der ZKR finden Sie in dem unten zum Download bereitgestellten PDF-Dokument.

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