Die Mitte Januar an der Loreley verunglückte „Waldhof“ hätte ihre Fahrt gar nicht erst antreten dürfen. Wie der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund von der Staatsanwaltschaft Koblenz am 22. August meldete, sei das Tankmotorschiff laut Gutachten um 631 Tonnen überladen gewesen.
Lediglich 1.747 Tonnen der 96-prozentigen Schwefelsäure hätte die „Waldhof“ dem Sachverständigen zufolge aufnehmen dürfen. Stattdessen haben sich 2.378 Tonnen bei der betreffenden Fahrt an Bord befunden. Schwefelsäure hat ein spezifisches Gewicht von 1,8365 Tonnen pro Kubikmeter, das Zulassungszeugnis sei für 1,3 Tonnen pro Kubikmeter Tankraum ausgestellt worden. Um die Stabilität des Schiffes zu gewährleisten, hätten daher nur vier der sieben vorhandenen Tanks beladen werden dürfen.
Als wesentliche Ursache des Kenterns gilt damit die Nichtbeachtung der Stabilitätskriterien bei der Beladung des Schiffes. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung des Schiffsverkehrs unter anderem gegen den Ausrüster und Beförderer, die Schiffsführer und deren verantwortliche Arbeitgeber.
Nur wenige Tage zuvor hatte der Anwalt der Reederei ein Gutachten zitiert, wonach das Fehlverhalten eines Bergfahrers für die Havarie mitverantwortlich gewesen sein könnte.
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