Das wird teuer: Über vier Millionen Euro Schadenersatz wollen Bund, Energieversorger, Versicherung und Stadt von einem Schiffsführer und -eigner haben, dessen Autokran am 13. März 2008 eine Gasexplosion unter der Regensburger Protzenweiherbrücke verursachte. Der Niederländer will seine Haftung nach dem Binnenschifffahrtsgesetz jedoch auf 635.000 Euro deckeln lassen.
In ihrem ausführlichen Bericht vom 2. Oktober spricht die Mittelbayerische Zeitung von dem Auftakt eines höchst komplexen Zivilprozesses, denn es gelte die Schuldfrage noch genauer zu klären. Sofern keine vergleichsweise Einigung zustande komme, könne sich der Prozess über Jahre und über mehrere Instanzen hinziehen, so die Zeitung. Für den Richter stehe aber schon einmal fest, dass der Schiffsführer grob fahrlässig gehandelt habe.
Letzte Meldungen
- Duisport-Gruppe ernennt Holstein zum Konzernbeauftragten Binnenschifffahrt 13. März 2023
- MCN Cup 2023: Nachhaltige Lösungen für die maritime Branche gesucht 8. März 2023
- Pohl folgt auf Barth: Ausbildungsinitiative Binnenschifffahrt unter neuer Leitung 12. Februar 2023
- Birlin verlässt HGK-Vorstand und RheinCargo-Geschäftsführung 30. Januar 2023
- ZKR ändert RheinSchPV: Geschwindigkeit, Automatisierung, Übernachtungshäfen 22. Dezember 2022