Gefährlich oder nicht gefährlich? Bei Abfalltransporten eine entscheidende Frage. Bei nicht gefährlichen Abfällen wie etwa unbehandeltem Holz oder sauberem Schrott genügt eine Anzeige nach § 53 KrWG. Aber auch hierfür ist Fachkunde nötig.
Am 1. Juni tritt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung in Kraft. Darin wird festgelegt, wie die Fachkunde für diese Transporte nachgewiesen werden kann. Danach werden beispielsweise zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit solchen Abfällen als Fachkunde anerkannt. Fehlt diese Erfahrung, muss ein Lehrgang wie für die Beförderungserlaubnis besucht werden.
Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Behörden für den Transport nicht gefährlicher Abfälle auch ein eintägiges Seminar anerkennen.
Ein solches Seminar findet am 21. Mai in Xanten statt. Weitere Informationen zum Seminar gibt es bei der veranstaltenden Unternehmensberatung Abfall-inForm.
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